Hier finden Sie hilfreiche Links zu Beratungsstellen, Hilfsangeboten und allgemeine Links zu informativen Seiten, wie z.B. Verjährungsfristen usw.
Sie haben vor Leistungen beim Fonds sexueller Missbrauch zu beantragen? Gerne können Sie sich bei uns informieren und unterstützen lassen. Auf der Internetseite des Fonds finden Sie noch weitere
Beratungsstellen, die bei der Antragsstellung unterstützen. Den Antrag können Sie selbstverständlich auch alleine stellen.
Achtung! Nach unserem derzeitigem Kenntnisstand ist eine Beantragung der Leistungen nur noch bis zum 31.08.2025 möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie
auf der Website des Fonds.
Hier finden Sie Informationen zu Voraussetzung und Beantragung von Beratungshilfe:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Fälle sexueller Gewalt Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallkasse sein: