Auch hier besteht die Möglichkeit der telefonischen Beratung aber auch – nach Terminabsprache – der persönlichen Beratung sowie der psychosozialen Begleitung. Mütter betroffener Kinder brauchen
für die eigene Person eine parteiliche Unterstützung und Begleitung. Sie sind ebenfalls in ihrem Vertrauen missbraucht und hintergangen worden. Sie denken, sie haben auf ihr Kind „nicht richtig
aufgepasst“, ihr Kind nicht ausreichend geschützt und sind entsetzt über das, was ihrem Kind angetan wurde ...
All das kann verständlicherweise schnell überfordern. Wir versuchen an dieser Stelle durch beratende Unterstützung zu helfen und zu stabilisieren. Dies kann auch bedeuten, dass wir behilflich
sind beim Telefonieren, Erfragen von Informationen, einen Überblick geben über Verfahrensabläufe, begleiten beim anstehenden Prozess, nach- und aufarbeiten ....
Begleitung und Beratung sind auch möglich, wenn eine Anzeigenerstattung nicht (mehr) möglich ist.
Auch diese Beratung ist selbstverständlich anonym möglich.
Der Täter ist an der Handlung schuld, NIEMALS das Opfer und auch nicht die Mutter eines Opfers!
Großeltern, Tanten, Onkel, PartnerInnen, LehrerInnen, ErzieherInnen und andere pädagogische Fachkräfte bzw. einfach Menschen, die näherem Kontakt mit einem Opfer von sexualisierter Gewalt
haben, sind häufig geplagt von Unsicherheiten:
Was darf ich sagen, was kann ich ansprechen, warum verhält „sie“ sich so, wo kann ich unterstützen ...
Auch hier bemühen wir uns über Beratung und Information – im persönlichen Gespräch nach Terminabsprache – weiterzuhelfen.
Dies gilt im verstärkten Maße bei dem Verdacht, dass ein Kind oder eine Frau mit geistigem Handicap sexuelle Gewalt erleiden muss/ musste.
für psychosoziale und pädagogische Fachkräfte und Laien sowie für Fachkräfte aus professionellen Bereichen, die Kontakt zu Opfern sexueller Gewalt haben.
Ein wichtiges Anliegen unserer Arbeit ist die Information von Öffentlichkeit, insbesondere der Menschen, die bereit sind sich zusätzlich zu informieren oder zu schulen.
Prävention vor sexualisierter Gewalt und auch adäquate Hilfeleistung im Falle von vermuteten oder stattgefundenen sexuellen Missbrauch ist aktiver Opferschutz!